Zur geplanten Reform des Wohngeldes: Kahlschlag oder Verbesserung?
Stephan Wolf Stephan Wolf

Zur geplanten Reform des Wohngeldes: Kahlschlag oder Verbesserung?

Das Wohngeld gehört zu den wichtigsten Instrumenten der sozialen Absicherung in Deutschland. Es unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen dabei, ihre Miet- oder Wohnkosten zu tragen, ohne auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen zu sein. Genau dieses System steht nun zur Disposition: Die Bundesregierung plant im Rahmen einer Reform des Wohngeldgesetzes (WoGG) spürbare Leistungskürzungen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat dazu eine aktuelle Kurzexpertise veröffentlicht, die die sozialen und finanziellen Folgen dieser Pläne beleuchtet. Der vorliegende Beitrag ordnet die zentralen Ergebnisse ein und beleuchtet die sozialrechtliche Dimension der Debatte.

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Vorübergehender Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine wird bis März 2028 verlängert – was Fachkräfte der Sozialen Arbeit jetzt wissen müssen
Stephan Wolf Stephan Wolf

Vorübergehender Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine wird bis März 2028 verlängert – was Fachkräfte der Sozialen Arbeit jetzt wissen müssen

Die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine erneute Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für aus der Ukraine geflüchtete Menschen geeinigt – bis zum 4. März 2028. Für Klient:innen in der Beratung bedeutet das zunächst gute Nachrichten: mehr aufenthaltsrechtliche Sicherheit und Planbarkeit. Gleichzeitig bringt der Beschluss eine neue, praxisrelevante Einschränkung mit sich, die vor allem Männer im wehrpflichtigen Alter betrifft. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte für die Beratungspraxis zusammen.

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Sozialverwaltung und deren Entlastung: Wie soll Bürokratieabbau gelingen?
Stephan Wolf Stephan Wolf

Sozialverwaltung und deren Entlastung: Wie soll Bürokratieabbau gelingen?

Mit dem Gesetzentwurf zur Entlastung der Sozialverwaltung (BT-Drucksache 21/5509) verfolgt der Gesetzgeber ein ambitioniertes Ziel: Sozialämter, Jobcenter und andere Leistungsträger sollen von bürokratischen Aufgaben entlastet werden. Angesichts steigender Fallzahlen, wachsender Komplexität des Sozialrechts und des zunehmenden Fachkräftemangels erscheint dieses Anliegen nachvollziehbar.

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Ein Fünktchen Hoffnung? Zur medizinischen Versorgung von Kinder und Jugendlichen im AsylbLG
Stephan Wolf Stephan Wolf

Ein Fünktchen Hoffnung? Zur medizinischen Versorgung von Kinder und Jugendlichen im AsylbLG

Am 12. Juni 2026 traten im Zuge der GEAS-Reform tiefgreifende Gesetzesänderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht in Kraft. Während fast das gesamte Paket massive Verschärfungen bringt, gibt es eine historische Verbesserung für unsere Arbeit: Die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurde fundamental reformiert.

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Zur Rechtswidrigkeit der Asylbewerberleistungen: ein aktuelles Urteil des BVerfG lässt aufhorchen
Stephan Wolf Stephan Wolf

Zur Rechtswidrigkeit der Asylbewerberleistungen: ein aktuelles Urteil des BVerfG lässt aufhorchen

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gehört seit seiner Einführung 1993 zu den umstrittensten Gesetzen des deutschen Sozialrechts. Kaum ein anderes Leistungssystem trennt Menschen so deutlich nach Aufenthaltsstatus. Während Bürgergeld- oder Sozialhilfebeziehende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, gilt für Asylsuchende und Geduldete ein eigenes Sonderleistungssystem – mit abgesenkten Leistungen, eingeschränkter Gesundheitsversorgung und besonderen Sanktionsmöglichkeiten.

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Abbau des Sozialstaates?
Stephan Wolf Stephan Wolf

Abbau des Sozialstaates?

Ein nun veröffentlichtes Arbeitspapier aus Regierungskreisen lässt Schlimmeres erahnen: Sanierung der Haushaltslücken durch den Abbau des Sozialstaates.

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Kindergeld-Reform in 2027 beschlossen
Stephan Wolf Stephan Wolf

Kindergeld-Reform in 2027 beschlossen

Mit Wirkung zum 18. März hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur antraglosen Kindergeld-Bewilligung beschlossen, die ein kleiner Bestandteil der groß angekündigten Sozialataatsreform darstellen soll. In Kraft treten soll das neue Gesetz mit Wirkung zum 01. Januar 2027.

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Zur “neuen“ Exklusion von EU-Bürger*innen: neue Entwicklungen in Fragen des Sozialrechts
Stephan Wolf Stephan Wolf

Zur “neuen“ Exklusion von EU-Bürger*innen: neue Entwicklungen in Fragen des Sozialrechts

Neben all den Diskussionen um die dringend notwendigen Reformen des Sozialstaates (Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung oder die Neue Grundsicherung) wurden auf verschiedenen Ebenen sog. “Anpassungen/Reformen“ bzgl. der sozialrechtlichen Ansprüche von EU-Bürger*innen auf Ebene der Bundesregierung, des Bundesrates und der Sozialstaatskommission diskutiert.

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Stellungnahme zum Bericht der Sozialstaatskommission
Stephan Wolf Stephan Wolf

Stellungnahme zum Bericht der Sozialstaatskommission

Die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskomission hat nunmehr ihren ersten Bericht veröffentlicht, der im Grunde 26 wesentliche Punkte enthält, welche sich mit den verschiedenen Aspekten der Reformbedürftigkeit im Sozialrecht auseinandergesetzt hat und Vorschläge eingebracht hat.

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Übersicht zu den Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie Staatsangehörigkeitsrecht
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Übersicht zu den Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie Staatsangehörigkeitsrecht

Zum Jahreswechsel hat der Bundestag noch eine Reihe von Anpassungen, rechtliche Klarstellungen im Rahmen des Asyl- und Aufenthaltsrechts aber auch in Fragen der Einbürgerung verabschiedet. Eine lesenswerte Stellungnahme haben die Kolleg*innen des Paritätischen Gesamtverbandes veröffentlicht, die hier zu finden ist: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/aktuelle-aenderungen-im-asyl-aufenthalts-und-staatsangehoerigkeitsrecht/

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Neues Leistungsanpassungsgesetz verabschiedet
Stephan Wolf Stephan Wolf

Neues Leistungsanpassungsgesetz verabschiedet

Mit Stand 19. November 2025 wurde das neue sog. “Leistungsanpassungsgesetz“ verabschiedet, dass allen voran den zukünftigen Rechtskreiswechsel von Geflüchteten aus der Ukraine neu regeln soll und für alle Geflüchteten, die seit dem 01. April 2025 in Deutschland eingereist und danach erstmalig Leistungen beantragen, nicht mehr dem SGB II, sondern wieder dem AsylbLG zu geordnet werden.

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