Die Abschaffung des “Bürgergeldes“ - Reförmchen statt Reform
Berlin - 08. Oktober 2025: Nun ist es soweit. Die Spitzen der Koalition hat sich dem Grundsatz nach auf Reförmchen im SGB II geeinigt. Die größte Reform ist der Name: zukünftig wird das Bürgergeld nunmehr “Neue Grundsicherung“ heißen. Aber wer erwartet hat, dass sich die Anrechnung von Einkommen vereinfacht oder es zur Abschaffung der 6 Regelbedarfsstufen kommt, wird enttäuscht sein. Letztlich ist diese Einigung eine populistische Reaktion auf ein “Ungerechtigkeitsgefühl“. Faktisch wird sich wenig ändern; man bewegt sich am Rande der Verfassungsmäßigkeit und ignoriert dabei, dass es im Sozialrecht keine “Sippenhaft“ geben darf. Insbesondere dürfen Minderjährige nicht für vermeintliches Fehlverhalten der Eltern abgestraft werden.
Folgende Änderungen sind beschlossen worden, müssen jedoch noch in ein Gesetzestext gegossen werden. Die Änderungen beziehen sich allen voran auf die Ausweitung von Sanktionen respektive Leistungsminderungen:
Abschaffung der Karenzeit bei den Kosten der Unterkunft und angemessenen Wohnraum (Eigentum).
Rück-Abwicklung der Vermögensfreigrenzen im SGB II. Erneute Kopplung an die Lebenszeit und Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung.
Sanktionen: Wird der erste Termin versäumt, gibt es einen neuen Termin. Wird auch er zweite Termin versäumt, kommt es sofort zu einer 30% Kürzung. Wird ein dritter Termin versäumt, komplette Streichung des Regelbedarfes. Und wird letztlich auch der vierte Termin versäumt, werden auch die Kosten der Unterkunft (KDU) gestrichen.
Ob und in welchem Umfang diese Änderungen ist noch offen. Möglicherweise Anfang 2026. Darüber hinaus sind noch weitere Neuerungen im Bereich des sog. “Sozialleistungsbetrugs“ geplant. Es bleibt abzuwarten, welche dies sein werden.