Abschaffung der Verrechnungschecks ab Oktober für Bürgergeld-Bezieher*innen
Mitten im Sommerloch gab die Deutsche Bank gegenüber der Agentur für Arbeit nunmehr bekannt, dass zukünftig auch die Postbank keine Zahlungsanweisungen zur Verrechnung als Zahlungsmöglichkeiten anbieten wird. Was nach ein kleinen Nachricht klingt, hat de facto in Teilen existenzbedrohende Ausmaße für Personen ohne eigenes Bankkonto. Zwar verweisen regionale Jobcenter darauf hin, dass man ab Oktober keine Verrechnungsscheck mehr ausgeben wird und es einen gesetzlichen Anspruch auf die Eröffnung eines Basiskontos besteht - jedoch verkennt dies wie so oft die Lebensrealtität von Menschen in Not.
Zwar unformiert die BAFIN auf ihrer homepage ausführlich über die Einrichtung und den gesetzlichen Anspruch eines Basiskontos: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html Damit der Anspruch aber Wirkung entfalten kann, muss faktisch ein Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrages“ zusätzlich eingereicht werden, der hier zu finden ist: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/dl_fo_basiskonto_antrag_abschluss.html;jsessionid=A4AB82E0D80BBA30465ED5259A269066.internet971?nn=19642674
Es entstehen insbesondere für Wohnungs- und Obdachlose als für (alleinerziehende) Frauen, die sich aus der Partnerschaft heraus in das eigene Leben begeben - ohne ein eigenes Konto zu haben - in großer finanzieller Unsicherheit. Hinzu kommt, dass der Antrag insbesondere für nicht Deutsch-Muttersprachler*innen eine zusätzliche Hürde darstellt, die in der Praxis zu Problemen führen wird.
Es bestehen weiterhin keine Ansprüche von bspw. Klient*innen mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG. Diese Personen haben “Pech gehabt“. Theoretisch hat die ZldPrüfV aber alternative Dokumente zugelassen. Letzlich klingt es aber nach Willkür bzw. ist es abhängig vom Wohlwollen des Bankinstituts.