+update+ Neue Grundsicherung
Erste Referentenwürfe sind nun veröffentlich und erste Stellungnahmen geschrieben worden - siehe u.a. von den Kolleg*innen von ito https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/reform-buergergeld-neue-grundsicherung-existenzminimum-sanktionen
Es bestätigt sich mehr und mehr, dass die groß angelegte Reform allenfalls ein populistisches Reförmchen darstellt, das jedoch in der Praxis größere Auswirkungen in Fragen der Kürzung von Leistungen bei Meldeversäumnissen oder Pflichtverletzungen.
Bis dato sind folgende Maßnahmen geplant, die Anfang 2026 in Kraft treten sollen:
Bei Terminversäumnissen soll nunmehr gelten
Nach einem versäumten Termin gibt es einen neuen Termin
Nach zwei versäumten Terminen: 30 % Kürzung
Nach drei Terminen: 100 % Kürzung
Nach vier Terminen: kompletter Wegfall von Regelleistungen, Mehrbedarfen sowie den Unterkunftskosten und Zuschüssen zur Pflege- und Krankenversicherung
Bei Pflichtverletzungen soll gelten
sofortige 30 % Kürzung bereits beim ersten Verstoß
Ablehnung eines Arbeitsangebots führt zum kompletten Regelleistungsentzug
Wiederholte Ablehnungen münden im kompletten Wegfall von Regelleistungen, Mehrbedarfen sowie den Unterkunftskosten und Zuschüssen zur Pflege- und Krankenversicherung
Es sei auch hier noch einmal auf das Urteil des BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 verwiesen, das klare Grenzen in Fragen der Menschenwürde und Existenzsicherung gelegt hatte.