+update+ Neue Grundsicherung

Erste Referentenwürfe sind nun veröffentlich und erste Stellungnahmen geschrieben worden - siehe u.a. von den Kolleg*innen von ito https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/reform-buergergeld-neue-grundsicherung-existenzminimum-sanktionen

Es bestätigt sich mehr und mehr, dass die groß angelegte Reform allenfalls ein populistisches Reförmchen darstellt, das jedoch in der Praxis größere Auswirkungen in Fragen der Kürzung von Leistungen bei Meldeversäumnissen oder Pflichtverletzungen.

Bis dato sind folgende Maßnahmen geplant, die Anfang 2026 in Kraft treten sollen:

Bei Terminversäumnissen soll nunmehr gelten

  • Nach einem versäumten Termin gibt es einen neuen Termin

  • Nach zwei versäumten Terminen: 30 % Kürzung

  • Nach drei Terminen: 100 % Kürzung

  • Nach vier Terminen: kompletter Wegfall von Regelleistungen, Mehrbedarfen sowie den Unterkunftskosten und Zuschüssen zur Pflege- und Krankenversicherung

Bei Pflichtverletzungen soll gelten

  • sofortige 30 % Kürzung bereits beim ersten Verstoß

  • Ablehnung eines Arbeitsangebots führt zum kompletten Regelleistungsentzug

  • Wiederholte Ablehnungen münden im kompletten Wegfall von Regelleistungen, Mehrbedarfen sowie den Unterkunftskosten und Zuschüssen zur Pflege- und Krankenversicherung

Es sei auch hier noch einmal auf das Urteil des BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 verwiesen, das klare Grenzen in Fragen der Menschenwürde und Existenzsicherung gelegt hatte.

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Die Abschaffung des “Bürgergeldes“ - Reförmchen statt Reform