Neues Leistungsanpassungsgesetz verabschiedet
Mit Stand 19. November 2025 wurde das neue sog. “Leistungsanpassungsgesetz“ verabschiedet, dass allen voran den zukünftigen Rechtskreiswechsel von Geflüchteten aus der Ukraine neu regeln soll und für alle Geflüchteten, die seit dem 01. April 2025 in Deutschland eingereist und danach erstmalig Leistungen beantragen, nicht mehr dem SGB II, sondern wieder dem AsylbLG zu geordnet werden.
Alle Expertinnen und Vertreterinnen der Kommunen schlagen Alarm, da es rechtlich betrachtet widersinnig ist, höhere Kosten verursacht und Intergration erschweren wird. Das FAQ ist hier zu finden: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/faq-rechtkreiswechsel-leistungsrechtsanpassungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Die Kolleg*innen der GGUA haben alle rechtlichen Auswirkungen wunderbar zusammengefasst; das ist hier zu finden: https://www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/rechtskreiswechsel-rueckwaerts