Neue Pfändungstabelle und P-Konto-Bescheinigung veröffentlicht

Im Zuge der alljährlichen Anpassungen bei den Freibetragsrenzen sowie der Ausstellung von P-Konto-Bescheinigungen durch berechtigte stellen, wurde nunmehr die ab 01. Juli 2025 geltenden Richtwerte und Formulare veröffentlicht, die u.a. hier zu finden sind:

https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/neue-pfaendungstabelle-2025-verkuendet/

In der Regel wurden die Beiträge um mehr als 4% erhöht. Das führt laut den Kolleg*innen unter anderem zu folenden Werten:

  • Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro.

  • Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.

  • Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro.

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