Neue Pfändungstabelle und P-Konto-Bescheinigung veröffentlicht
Im Zuge der alljährlichen Anpassungen bei den Freibetragsrenzen sowie der Ausstellung von P-Konto-Bescheinigungen durch berechtigte stellen, wurde nunmehr die ab 01. Juli 2025 geltenden Richtwerte und Formulare veröffentlicht, die u.a. hier zu finden sind:
https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/neue-pfaendungstabelle-2025-verkuendet/
In der Regel wurden die Beiträge um mehr als 4% erhöht. Das führt laut den Kolleg*innen unter anderem zu folenden Werten:
Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro.
Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro.