Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist in Kraft getreten

Berlin - 24. Juli 2025: Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. juli 2025 tritt am darauf folgenden Tag das neue Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nunmehr in Kraft.

Obwohl menschenrechtlich und sozialpolitisch fragwürdig ist das Gesetz in Kraft getreten und setzt die Gewährung und den gesetzlichen Anspruch auf Familienzusammenführungen in diesem Personenkreis bis mindestens zum 23. Juli 2027 außer Kraft. Zukünftig soll es lediglich noch in humanitären oder anderweitigen Ausnahmefällen möglich sein.

Eine ausführliche Stellungnahme sowie weitere Informationen und eine erste Handreichung sind unter folgendem Link bei den Kolleg*innen auf asyl.net zu finden:https://www.asyl.net/view/aussetzung-des-familiennachzugs-zu-subsidiaer-schutzberechtigten-tritt-in-kraft

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