Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist in Kraft getreten

Berlin - 24. Juli 2025: Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 23. juli 2025 tritt am darauf folgenden Tag das neue Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nunmehr in Kraft.

Obwohl menschenrechtlich und sozialpolitisch fragwürdig ist das Gesetz in Kraft getreten und setzt die Gewährung und den gesetzlichen Anspruch auf Familienzusammenführungen in diesem Personenkreis bis mindestens zum 23. Juli 2027 außer Kraft. Zukünftig soll es lediglich noch in humanitären oder anderweitigen Ausnahmefällen möglich sein.

Eine ausführliche Stellungnahme sowie weitere Informationen und eine erste Handreichung sind unter folgendem Link bei den Kolleg*innen auf asyl.net zu finden:https://www.asyl.net/view/aussetzung-des-familiennachzugs-zu-subsidiaer-schutzberechtigten-tritt-in-kraft

Darüber hinaus haben die Kolleg*innen der GGUA klar Stellung bezogen: https://www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/gesetz-zur-aussetzung-des-familiennachzugs Dort heißt es unter anderem: “Zuständig für die Entgegennahme der Härtefallanträge wird IOM sein. Die Anträge sollen, zusammen mit der Begründung, ausschließlich per E-Mail ab dem 26.7.2025 an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: info.fap.hardship@iom.int“

Zurück
Zurück

Neues Urteil des EUGH vom 01. August 2025 - Einem Elternteil eines Kindes mit EU-Staatsangehörigkeit steht das Recht auf einen eAT nach § 28 AufenthG zu

Weiter
Weiter

Neue Pfändungstabelle und P-Konto-Bescheinigung veröffentlicht