Wenn man sich selbst hilft: zu der sinkenden Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen und der wachsenden Anzahl KI-generierter Widersprüche in der Sozialen Arbeit

Das Sozialrecht galt lange als das „stille Rückgrat“ des deutschen Sozialstaats. Hier wird entschieden, ob Menschen Bürgergeld erhalten, ob Krankenkassen notwendige Leistungen zahlen oder ob Rentenbescheide rechtmäßig sind. Doch genau dieses Rechtsgebiet gerät zunehmend unter Druck – von zwei Seiten zugleich: Immer weniger Anwältinnen und Anwälte spezialisieren sich auf Sozialrecht, während gleichzeitig eine Welle KI-generierter Widersprüche und Klagen die Sozialgerichte erreicht.

Die Entwicklung ist kein Randphänomen mehr. Auf der Jahrespressekonferenz des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen warnte LSG-Präsident Jens Blüggel ausdrücklich vor einer massiven Zunahme KI-generierter Schriftsätze. Besonders betroffen seien Verfahren zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung. Die Zahl der Eilverfahren stieg in NRW innerhalb eines Jahres um mehr als 55 Prozent auf über 7.600 Verfahren. Allein die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt beim LSG NRW aktuell rund 15,6 Monate.

Problematisch ist dabei nicht allein die Menge der Verfahren, sondern deren Qualität. Gerichte berichten von langen, automatisiert erzeugten Schriftsätzen mit falschen Gesetzesverweisen, erfundenen Urteilen oder unzutreffenden Anspruchsgrundlagen. Trotzdem müssen diese Eingaben vollständig geprüft und rechtlich beschieden werden. Das bindet erhebliche Ressourcen in einer ohnehin angespannten Justiz.

Parallel dazu verschärft sich ein strukturelles Problem: Der Sozialrechtspflege fehlt zunehmend qualifizierter anwaltlicher Nachwuchs. Zwar gibt es bundesweit noch über 1.600 Fachanwälte für Sozialrecht, doch die Zahl stagniert inzwischen beziehungsweise geht erstmals leicht zurück. Die Bundesrechtsanwaltskammer spricht ausdrücklich von einem Rückgang im Bereich Sozialrecht.

Die Ursachen liegen seit Jahren offen zutage. Sozialrechtliche Mandate gelten wirtschaftlich oft als unattraktiv. Viele Verfahren sind komplex, dauern lange und werden über gesetzlich gedeckelte Gebühren vergütet. Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, brachte es pointiert auf den Punkt: „Um das Sozialrecht reißt sich niemand.“

Gerade diese Entwicklung könnte erklären, warum immer mehr Betroffene auf KI-Systeme zurückgreifen. Wer keinen Anwalt findet oder sich keinen leisten kann, versucht zunehmend selbst mithilfe von Chatbots Widersprüche oder Klagen zu formulieren. Aus Sicht vieler Bürger erscheint dies zunächst als Demokratisierung des Zugangs zum Recht. In der Praxis entsteht jedoch häufig das Gegenteil: unstrukturierte Schriftsätze, falsche Rechtsgrundlagen und letztlich zusätzliche Verfahrensdauer – auch für berechtigte Anliegen.

Dabei darf die Kritik an KI-Schriftsätzen nicht den Blick auf das eigentliche Problem verstellen. Die Sozialgerichtsbarkeit kämpft seit Jahren mit steigenden Eingangszahlen, Personalmangel und hochkomplexen sozialrechtlichen Regelungen. Das Bayerische Landessozialgericht bezeichnete die Sozialgerichte jüngst als „Seismograph des Sozialstaats“. Steigende Klagezahlen seien Ausdruck gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Unsicherheit.

Die Digitalisierung des Rechts lässt sich nicht aufhalten. KI wird künftig auch im Sozialrecht eine Rolle spielen – sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch bei Bürgerinnen und Bürgern. Entscheidend ist daher nicht, ob KI genutzt wird, sondern wie. Ohne qualifizierte anwaltliche Beratung und ohne ausreichende personelle Ausstattung der Gerichte droht jedoch eine gefährliche Entwicklung: Der Zugang zum Recht wird zwar technisch einfacher, die tatsächliche Rechtsdurchsetzung aber schwieriger.

Ein funktionierender Sozialstaat braucht deshalb mehr als digitale Werkzeuge. Er braucht verständliche Gesetze, ausreichend ausgestattete Gerichte – und genügend spezialisierte Sozialrechtsanwälte, die Menschen kompetent durch ein immer komplizierteres System begleiten.

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