Sozialpolitischer Rückschritt? Bundesregierung plant Nullrunden und Kürzungen bei BAföG, Wohngeld und BAB

Die Pläne der Bundesregierung, Sozialleistungen wie BAföG, Wohngeld und teilweise auch Unterstützungen für Auszubildende nicht zu erhöhen oder sogar zu kürzen, sorgen derzeit für erhebliche Kritik. Gerade junge Menschen, Studierende und Auszubildende geraten dadurch weiter unter finanziellen Druck.

CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn erklärte zuletzt, staatliche Leistungen wie „Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld, BAföG“ könnten „absehbar nicht erhöht werden“, in manchen Bereichen müsse sogar gespart werden.

Besonders brisant ist dies beim BAföG. Erst wenige Wochen zuvor war noch eine Reform mit einer höheren Wohnkostenpauschale angekündigt worden. Nun steht selbst diese Verbesserung wieder infrage. Für viele Studierende bedeutet das faktisch einen weiteren Kaufkraftverlust, denn Mieten und Lebenshaltungskosten steigen trotz sinkender Inflation vielerorts weiter.

Auch beim Wohngeld werden Einsparungen diskutiert. Medienberichte sprechen von einer „Neustrukturierung“, mit der das zuständige Ministerium milliardenschwere Sparvorgaben erfüllen soll. Kritiker befürchten, dass dies vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen treffen wird.

Im Bereich der Grundsicherung zeigt sich bereits die Richtung der aktuellen Sozialpolitik: Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe bleiben 2026 unverändert. Die Bundesregierung begründet dies mit der gesunkenen Inflation und gesetzlichen Berechnungsmechanismen. Sozialverbände weisen jedoch darauf hin, dass eine Nullrunde bei gleichzeitig hohen Lebenshaltungskosten real einer Kürzung gleichkommt.

Auch Auszubildende mit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erleben seit Jahren strukturelle Probleme. In der Praxis reicht die Förderung häufig nicht aus, um steigende Miet- und Lebenshaltungskosten zu decken. Gleichzeitig schließen BAB-Regelungen viele Betroffene zusätzlich vom Wohngeld aus. In sozialen Netzwerken berichten zahlreiche Auszubildende von finanziellen Notlagen trotz Ausbildung.

Ebenso sind Eltern von den aktuellen Diskussionen betroffen. Eigentlich müsste das Elterngeld grundlegend reformiert, da zum Beispiel der max. Elterngeld-Betrag in Höhe von 1.800 EUR seit 2007 nicht mehr erhöht worden ist. Aber auch das BEEG steht unter großem Druck; am Ende werden Eltern die leidenden sein.

Sozialrechtlich stellt sich damit erneut die Frage, ob staatliche Ausbildungs- und Existenzsicherungssysteme noch ausreichend am verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum orientiert sind. Wenn Leistungen über Jahre nicht an reale Lebenshaltungskosten angepasst werden, droht eine schleichende Entwertung sozialer Teilhaberechte.

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Abbau des Sozialstaates?