Kindergeld nun ohne Antrag? - Änderungen in 2027
Durch Zustimmung des Bundesrates ist nun die letzte Hürde genommen: Ab dem 01. Januar 2027 treten nun in erster Runde Änderungen bei der Beantragung von Kindergeld in Kraft. Zukünftig soll unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld ohne Antrag gewährt werden. Was zunächst einmal nach modernem Sozialstaat klingt, hat seine Tücken.
Zum einen bezieht sich diese Reform zunächst nur auf Familien, die schon mindestens 1 Kind haben, das Kindergeld bezieht und auf Deutsche Staatsbürger*innen. Für diesen Personenkreis sollten alle relavanten Informationen wie die Steuer-ID oder Nachweis der Geburt vorliegen. Alle andere Personenkreise gehen erstmal leer aus. Es gilt weder für anerkannte Geflüchtete, noch EU-Bürger*innen oder anderweitige Drittstaatsangehörige. Ferner gilt der Ausschluss für Familien, die noch kein Kind haben.
Siehe hierzu die Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kindergeld-ohne-antrag-2412916
Allerdings besteht die Reform aus mehreren Stufen: Ab der zweiten Reformstufe sollen diese Regelungen für alle Geburten - also auch Erstgeburten - gelten und auch auf asyl- und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen übertragen werden. Demnach wird es für Fachkräfte in der Sozialen Beratung zum einen einfacher werden, darüber zu beraten - da es für einige Fälle keinen Antrag mehr geben wird, aber gleichzeitig wird es komplizierter, da es nun Personengruppen geben wird, die nie einen Antrag stellen müssen oder andere die davon ausgeschlossen sind. Wie zum Beispiel junge Menschen in Ausbildung oder Studium oder Menschen mit Behinderung(en), die weiterhin einen Antrag stellen müssen. Es bleibt spanennd.