Ein Fünktchen Hoffnung? Zur medizinischen Versorgung von Kinder und Jugendlichen im AsylbLG

Am 12. Juni 2026 traten im Zuge der GEAS-Reform tiefgreifende Gesetzesänderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht in Kraft. Während fast das gesamte Paket massive Verschärfungen bringt, gibt es eine historische Verbesserung für unsere Arbeit: Die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurde fundamental reformiert.

Ab sofort haben minderjährige Geflüchtete im Grundleistungsbezug einen echten Anspruch auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Was das für eure Beratungspraxis bedeutet, welche Fallstricke drohen und wie ihr Rechte für eure Klient*innen durchsetzt, erfahrt ihr in diesem kompakten Überblick:

  • Schluss mit der Notfall-Medizin: Die restriktiven Einschränkungen auf Akut- und Schmerzbehandlung nach § 4 AsylbLG sind für Minderjährige Geschichte.

  • Gleichstellung mit gesetzlich Versicherten: Kinder und Jugendliche erhalten nun den vollen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gem. §§ 47–52 SGB XII.

  • Kein „Amtsschimmel“ mehr vor dem Arztbesuch: Für normale Behandlungen ist im Regelfall keine vorherige Genehmigung durch das Sozialamt mehr nötig.

  • Elektronische Gesundheitskarte: Die Betroffenen erhalten eine reguläre eGK.

Der neue § 4 Abs. 4 AsylbLG schützt alle Minderjährigen unter 18 Jahren, die Grundleistungen nach dem AsylbLG beziehen (also regulär in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts):

  • Statusunabhängig: Die Regelung gilt im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung) ebenso wie mit Duldung, Dublin-Verfahrensbescheinigung oder Grenzübertrittsbescheinigung.

  • Ortsunabhängig: Sie greift sowohl in Erstaufnahmeeinrichtungen (Land) als auch in kommunalen Unterkünften.

    (Hinweis: Für Jugendliche in Analogleistungen nach § 2 AsylbLG oder in der Jugendhilfe ändert sich nichts – sie waren bereits vorher gleichgestellt).

    Ausführliche Informationen sind beim Kollegen Claudius Voigt in seinem Beitrag beim Paritätischen Gesamtverband zu finden: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Fachinfos/doc/Fachinfo_Kinder_und_Jugendliche_Gesundheitsversorgung.pdf

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