Aktuelles aus dem Sozial- und Verwaltungsrecht - eine Übersicht
Die hier vorliegende Übersicht stellt lediglich eine Zusammenfassung der aktuellen sozial- und verwaltungspolitischen Diskussion auf Bundes- und Länderebene statt. Wie so oft werden faktisch alle “Reformen“ nicht an dem grundsätzlichen Problem ändern, dass das Sozialrecht viel zu komplex ist und zahlreiche Ungerechtigkeiten beinhalten. Viele Vorschläge sind entweder populistisch oder Augenwischerei. Es kann erwartet werden, dass die geplanten Änderungen zu einem erheblich Teil so nicht in die tat umgesetzt werden können.
Kindergeld
Aktuell (2026): 259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig vom Einkommen.
Reform beschlossen (Bundestag am 9.7.2026): Der Antrag entfällt schrittweise – die Auszahlung soll ab 2027 automatisch erfolgen, zunächst ab dem zweiten Kind und später auch für Erstgeborene. Start der ersten Stufe ist voraussichtlich März 2027, die Ausweitung auf Erstgeborene November 2027. Sparkasse
Erhöhung: Hier ist die Lage uneinheitlich in den Quellen. Das Finanzministerium hat laut mehreren Berichten angekündigt, das Kindergeld solle voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Ein genauer Zwischenwert für 2027 steht laut mehreren Quellen noch nicht fest und soll im Herbst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Eine andere, etwas ältere Quelle geht davon aus, dass 2027 zunächst keine Erhöhung erfolgt und der Betrag bei 259 Euro bleibt – das war vor der Ankündigung der zweistufigen Erhöhung durch das Finanzministerium. T-online
Kinderfreibetrag: Soll parallel steigen, laut "Handelsblatt" 2027 um rund 300 Euro.
Elterngeld
Aktuell: Bis zu 14 Monate Bezugsdauer (bei Aufteilung zwischen den Eltern), 300–1.800 Euro/Monat, Einkommensgrenze 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Geplant (Gesetzentwurf seit 6.7.2026 in Ressortabstimmung, noch nicht beschlossen):
Bezugsdauer sinkt von 14 auf 12 Monate Sparkasse
"3-6-3-Modell": Je 3 Monate sind für jeden Elternteil reserviert, 6 weitere Monate flexibel aufteilbar Sparkasse
Monatssätze steigen leicht: Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro, Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro
Geplantes Inkrafttreten: 1. November 2027, für Kinder, die ab diesem Stichtag geboren werden
Hintergrund: Das Familienministerium muss laut Berichten rund 500 Millionen Euro jährlich beim Elterngeld einsparen Ad Hoc News
Widerstand kommt u. a. von Frauenverbänden, Gewerkschaften und auch aus der CDU selbst (u. a. von CDU-Bundesvorstandsmitglied Wiebke Winter)
Wohngeld
Geplant (Kabinettsbeschluss 6.7.2026, noch nicht durch Bundestag/Bundesrat):
Die reguläre Anpassung an Preise und Mieten (eigentlich alle 2 Jahre fällig, zuletzt 2025) wird zum 1.1.2027 zunächst ausgesetzt
Die Heizkostenkomponente wird halbiert
Die Berechnungsformel wird verschärft (mehr Einkommen wird angerechnet)
Monatsansprüche unter 15 Euro entfallen künftig komplett
Einsparziel: rund 1,5 Milliarden Euro 2027, ab 2028 rund 2 Milliarden Euro jährlich Senioren Nachrichten
Nach Schätzung der Bauministerin könnte etwa jeder dritte Wohngeldhaushalt den Anspruch komplett verlieren; besonders betroffen wären Rentnerhaushalte, die laut Ministerium mehr als die Hälfte aller Wohngeldbezieher stellen Bürgergeld
Bestandsschutz: Bereits bewilligte Bescheide gelten bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums unverändert weiter; Änderungen greifen erst bei Neu- oder Weiterbewilligung
Das Gesetz braucht Zustimmung des Bundesrats, ist also nicht allein mit der Koalitionsmehrheit im Bundestag durchsetzbar
Kritik kommt u. a. vom Sozialverband Deutschland, der warnt, die Reform drehe frühere Fortschritte des Wohngelds als Instrument gegen Altersarmut zurück Bürgergeld
Unterhaltsvorschuss
Aktuell: Zahlung bis zum 18. Geburtstag, Höchstbeträge je nach Alter bis zu 394 Euro/Monat, angelehnt an den Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle abzüglich vollem Kindergeld.
Geplant (Gesetzentwurf für Sommer 2026 angekündigt, Inkrafttreten Anfang 2027):
Zahlung soll künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Geburtstag erfolgen Bürgergeld
Betroffen wären laut Familienministerium rund 80.000 Kinder im Alter von 16–17 Jahren Bürgergeld
Grundlage ist ein einstimmiger Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Ende Juni 2026 Bürgergeld
Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, soll das Kindergeld weiterhin voll (statt nur hälftig) angerechnet werden
Hintergrund: Forderungen der Kommunen angesichts eines prognostizierten kommunalen Haushaltsdefizits von rund 30 Milliarden Euro für 2026
Die Linke fordert im Bundestag die Gegenrichtung (u. a. Ausweitung bis 25 Jahre, nur hälftige Kindergeldanrechnung) – der Antrag liegt im zuständigen Ausschuss
Einordnung
Auffällig ist die gemeinsame Stoßrichtung: Während beim Kindergeld vor allem der bürokratische Aufwand sinkt (und eine moderate Erhöhung ansteht), stehen Elterngeld, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss unter erheblichem Spardruck des Bundeshaushalts 2027. Kritiker (Sozialverbände, Opposition, teils auch Stimmen aus der Koalition) warnen bei allen drei Kürzungsvorhaben vor überproportionalen Belastungen für Familien, Alleinerziehende und Rentner:innen mit niedrigem Einkommen.
Da sich mehrere Verfahren noch in der Ressortabstimmung bzw. parlamentarischen Beratung befinden, lohnt es sich, insbesondere bei Elterngeld und Unterhaltsvorschuss die weitere Entwicklung im Herbst 2026 zu verfolgen – dort sind noch keine Kabinettsbeschlüsse gefasst.