Was ist neu in 2026?
Auch in diesem Jahr gelten zum Jahreswechsel neue Bestimmungen und Regeln in Fragen des Sozialrechts. Eine gute Übersicht stellt bspw. das zuständige BMAS in seiner PM vom 22. Dezember 2025 dar, die hier zu finden ist: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html?etcc_cmp=newsletter_sofort_informiert_2025-12-23_14-40-07&etcc_med=Email
Diese wesentlichen Änderungen, die vor allem in der Beratungspraxis eine zentrale Rolle spielen werden, sind in Auszügen folgende Neuerungen:
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf nunmehr 13,90 EUR brutto/h
Als direkte Folge erhöht sich auch die Minijob-Grenze auf 603 EUR
Erhöhung des Kindergeldes von 255 EUR auf 259 EUR pro Kind und Monat
Anhebung der Grenzen für den gesetzliches Mindestunterhalt - siehe hierzu die aktuelle Düsseldorfer Tabelle von 2026: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/DT_2026.pdf
In Kraft treten der neuen Verordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger (Sozialleistungsträger-Datenabruf-Verordnung - SozKiGAbV)
Neben diesen neuen Regelungen sind noch eine Reihe von Anpasungen in der Sozialversicherung in Kraft getreten, die hier nur angedeutet werden sollten. Darüber hinaus werden wir im Laufe des Jahres die geplanten Änderungen des “neuen“ Grundsicherungsgeldes in den Blick nehmen.