Eilverfahren erfolgreich: Entscheidung gegen eine restriktive Auslegung der Bezahlkarte vom SG Hamburg getroffen
Die Kolleg*innen von PRO Asyl haben in ihrem Blog-Beitrag zu einem aktuellen Urteil des SG in Hamburg für Aufsehen gesorgt. Der Beitrag ist hier zu finden: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/etappensieg-im-eilverfahren-gegen-restriktive-bezahlkarte-pro-asyl-und-gff-unterstuetzen-klagende-familie/
Im Konkreten hat das Hamburger Sozialgericht dem Amt für Migration aus Hamburg einen Riegel vorgeschoben, pauschal und ohne jedwede individuelle Prüfung max. 50 EUR pro erwachsene Person in Bar zu gewähren. Damit folgt das Gericht dem Tenor, dass trotz aller politischen Unkenrufe, individuelle Bedarfe und ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht verhandelbar sind.
Deutschlandweit formieren sich Bündnisse und Organisationen, die die schier unfassbare Einschränkung von Menschen- und Freiheitsrechten sowie die Unterschreitung der Grundsicherung, aber auch das Verhindern von (sozialer) Teilhabe und Tendenzen von Kindeswohlgefährdungen in Kauf nehmen, um ein bürokratisches Monster zu schaffen, wovor auch die Mitarbeitenden in den Sozialbehörden zurück schrecken werden.
Der Sächsische Kinderschutzbund hat in einem Beitrag die dramatischen Auswirkungen der Einführung der Bezahlkarte auf das Kindeswohl offenbart. Dieser ist hier zu finden: https://kinderschutzbund-sachsen.de/download/pressemitteilung-die-bezahlkarte-schraenkt-die-rechte-von-gefluechteten-kindern-ein/